Behinderung, Krankheit und Euthanasie im Nationalsozialismus

Aussagen der Tatbeteiligten der ersten Mordphase (Gasmorde) im zweiten Hadamar-Prozess 1947

3. Angeklagte S. (Verwaltungsangestellte):

"Ungefähr 4-6 Wochen habe ich Trostbriefe geschrieben. Darüber hinaus hatte ich dann Urkunden, Trostbriefe und die Karteikarten zu machen, da standen die Todesursache und alles drin. Ich hatte also Karteikarten anzulegen, Sterbeurkunden zu schreiben und Trostbriefe. Die Trostbriefe wurden nach einem bestimmten Schema geschrieben; die Arbeit war ziemlich stur. (…) Die Ärzte haben manchmal Decknamen geführt. (…) Dr. Gorgaß den Namen Kramer (?) und Direktor Berner, glaube ich, Barth. Die Namen wurden lediglich bei den Unterschriften der Trostbriefe geführt." (17)

Quelle:
17: 2. Hadamarprozess beim Landgericht Frankfurt am Main, 3.3.1947; Hessisches Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, Abteilung 461, Nr. 32061, Bd. 7, S. 17.