Bremischen-Evangelischen Kirchenordnung von 1534
"Und damit über diese Sache das Amt des Praedicanten nicht vom Dienste der Evangelie verücket werden möge, so ist es recht und gut, daß wir gethan haben, was einst die Apostel und rechten Christen zu thun pflegten; nämlich daß wir Diaconen das ist Diener der Armen erwählt haben, Männer, welche fromm, treu und unverdrossen sind, gleich wie sie gezeichnet werden (Apd. VI.1. Tim.III) welche zu dieser Nothdurft bestellt sind, daß sie in unserem Namen von der Gemeinde Almosen die anderen Nothdürftigen versorgen, die Armen, ein Jeglicher in seinem Kirchspiele kennen und oft besuchen."
(Bremischen-Evangelischen Kirchenordnung von 1534 zit. n. W.A. Walte, a.a.O., S. 9 in: Zur historischen Entwicklung der Diskriminierung Behinderter von Horst Frehe, Bremen , S.9)