Erklärung zur Barrierefreiheit

Wie barrierefrei ist unsere Internet-Seite?

Wir sind das Institut für Menschenrechte.
Auch Menschen mit Behinderung sollen 
unsere Internet-Seite gut nutzen können.
Dafür gibt es Regeln im Gesetz.
Die Gesetze heißen:

  • Behindertengleichstellungs-Gesetz
  • BITV 
    Das ist kurz für Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung.

Dieser Text ist unsere Erklärung zur Barrierefreiheit.
In dieser Erklärung zur Barrierefreiheit steht: 

  • Was ist schon barrierefrei?
  • Was ist nicht barrierefrei?
  • Wo können Sie sich bei Problemen beschweren?

Die Erklärung gilt für die Internet-Seite: 
www.inklusion-als-menschenrecht.de 

Welche Regeln für Barriere-Freiheit halten wir ein?

  • Regeln aus der BITV 1.
    BITV ist kurz für: Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung.
  • Regeln aus der WCAG.
    Das ist eine englische Abkürzung.
    Auf Deutsch heißt das: Richtlinien für barrierefreie Webinhalte.
  • Regeln für valides CSS und für validen HTML-Code.
    Das sind Regeln für die Programmierer von Internet-Seiten.

Was ist nicht barrierefrei?
Einige PDF-Dateien sind nicht barrierefrei.

Das heißt: Vorlese-Programme können diese PDF-Dateien nicht vorlesen.
Wir schreiben bei diesen PDF-Dateien dazu, dass sie nicht barrierefrei sind.

Haben Sie Probleme oder Barrieren auf der Internet-Seite gefunden?

Dann schreiben Sie uns eine E-Mail an: web@dimr.de 
Beschreiben Sie bitte das Problem oder 
die Barriere in der E-Mail.

Hat es keine gute Lösung für Ihre Beschwerde gegeben?

Dann können Sie sich beschweren.
Es gibt eine Schlichtungsstelle für die Beschwerden.
Der Name ist:
Schlichtungsstelle nach § 16 des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG).
Die Schlichtungsstelle kümmert sich bei Streit zwischen:

  • Menschen mit Behinderung und
  • öffentlichen Stellen des Bundes.

Das sind zum Beispiel Ministerien und einige Stiftungen.
Die Schlichtungsstelle sucht eine Lösung.
Dann muss man mit dem Streit nicht vor Gericht gehen.

Sie müssen nichts für die Schlichtungsstelle bezahlen.
Sie brauchen keinen Anwalt oder Anwältin.

Mehr Infos zur Schlichtungsstelle finden Sie hier:

Zum Beispiel:

Was müssen Sie für eine Beschwerde tun?

Die Infos gibt es auch in Gebärden-Sprache

und in Leichter Sprache.