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Fakultativprotokoll
Art des Ausdrucks: Definition
Ausdruck: Fakultativprotokoll
Alternativen: Fakultativprotokolle
Ersetzt durch: -
Kurzbeschreibung: -
Ausführliche Beschreibung: 

engl.: Optional Protocol.
Regelt Sachverhalte, die über den Hauptvertrag hinausgehen, entweder mit Blick auf einzelne Rechtsbereiche (z.B. Verbot der Todesstrafe) oder Individualbeschwerdeverfahren. Ein Fakultativprotokoll muss von den Vertragsstaaten extra ratifiziert werden. Derzeit gibt es zu den grundlegenden neun UN-Menschenrechtsabkommen sieben Fakultativprotokolle, weitere sind in der Entwicklung.

Quelle: -
Aussprache: -
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