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Sonderberichterstatter

engl.: UN Special Rapporteur.
Sonderberichterstatterinnen und Sonderberichterstatter sind vom Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen beauftragte, unabhängige Expertinnen beziehungsweise Experten, die zu bestimmten Menschenrechtsthemen oder Ländern arbeiten. Ihre Ergebnisse dokumentieren sie in öffentlich zugänglichen Jahresberichten. Viele von ihnen nehmen auch individuelle Beschwerden an.

Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen

engl.: UN Special Rapporteur.
Sonderberichterstatterinnen und Sonderberichterstatter sind vom Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen beauftragte, unabhängige Expertinnen beziehungsweise Experten, die zu bestimmten Menschenrechtsthemen oder Ländern arbeiten. Ihre Ergebnisse dokumentieren sie in öffentlich zugänglichen Jahresberichten. Viele von ihnen nehmen auch individuelle Beschwerden an.

Sozialpakt

auch: Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (IPWSK).
Verabschiedet 1966, in Kraft getreten 1976. Zuständiges Vertragsorgan: UN-Fachausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte. Der Pakt garantiert u.a. das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard, die Rechte auf Bildung und Gesundheit sowie das Recht Gewerkschaften zu bilden. Ein Fakultativprotokoll über eine Individualbeschwerde wird voraussichtlich im Dezember 2008 von der Generalversammlung verabschiedet.

Spruchpraxis

Entscheidungen von Gerichten oder gerichtsähnlichen Gremien.

Staatenberichte

engl.: State Report.
Staatenberichte über Fortschritte bei der Umsetzung der internationalen Menschenrechtsabkommen werden von den Vertragsstaaten alle vier bis fünf Jahre vorgelegt. Die Diskussion und Kommentierung der Berichte erfolgt durch die zuständigen Vertragsorgane. Diese geben in ihren Abschließenden Bemerkungen Empfehlungen zu einer besseren Umsetzung.

Strukturelle oder institutionelle Diskriminierung

Zu den verschiedenen Diskriminierungsformen zählen auch strukturelle und institutionelle Diskriminierungen, deren Ursachen in gesellschaftlichen und staatlichen Strukturen liegen und die durch das Zusammenwirken verschiedener Faktoren bestimmte Bevölkerungsgruppen benachteiligen. Beispielsweise werden Menschen mit Behinderungen durch das Fehlen barrierefreier Zugänge zu Verkehrsmitteln ausgeschlossen oder Arbeitsmarktreformen können trotz formaler Gleichbehandlung nicht beabsichtigte benachteiligende Nebenfolgen für Frauen haben, indem diese in schlechte Arbeitsverhältnisse rutschen.

supranational

(lat.: übernational, überstaatlich). Mit dem Adjektiv s. werden Organisationen, Zusammenschlüsse oder Vereinbarungen versehen, die durch völkerrechtliche Verträge begründet und deren Entscheidungen und Regelungen für die einzelnen Mitglieder (Staaten, Nationen) übergeordnet und verbindlich sind. So steht etwa das Recht der EU als s. Recht über dem der einzelnen Mitgliedsstaaten; bestimmte Entscheidungen s. Institutionen der EU sind für alle EU-Staaten und die gesamte EU-Bevölkerung bindend. Im Gegensatz dazu haben beispielsweise Entscheidungen internationaler Organisationen nur dann bindende Wirkung, wenn sie von den Mitgliedern ausdrücklich anerkannt werden. (Quelle: bpb)

Testing-Verfahren

In einem Testing-Verfahren können Indizien für Gerichtsverfahren gesammelt werden. Dabei werden Vergleichspersonen eingesetzt, um zu überprüfen, ob ein Verhalten gegenüber einer Person, bei der eines der Diskriminierungsmerkmale vorliegt, gleichermaßen auch gegenüber einer Person, bei der dies nicht der Fall ist, erfolgt. Die zu testende Person oder Institution wird beispielsweise durch Telefonate mit gestelltem Interesse an einer Wohnung oder durch eine schriftliche Bewerbung für eine ausgeschriebene Stelle getestet.

UN-Fachausschuss

auch: Vertragsorgane, Expertenausschüsse; engl.: UN Treaty Bodies.
Die UN-Fachausschüsse bestehen aus unabhängigen Experten und Expertinnen, die für die Überwachung der UN-Menschenrechtsabkommen zuständig sind. Jedem zentralen Menschenrechtsabkommen wird ein Fachausschuss zugeordnet. Bezogen auf einzelne Länder prüfen die Fachausschüsse die Staatenberichte und geben dazu Abschließende Bemerkungen heraus; zusätzlich entscheiden sie über Individualbeschwerden. Die Fachausschüsse geben auch die Allgemeinen Bemerkungen heraus, die die Bestimmungen der Menschenrechtsabkommen interpretieren und präzisieren.

Unterzeichnung

Die Unterzeichnung eines Vertrages ist der erste Schritt eines Staates, um Vertragsstaat einer Konvention zu werden. Mit der Unterzeichnung eines Abkommens verspricht der Staat von diesem Zeitpunkt an, dessen Grundlagen einzuhalten. Nach der Unterzeichnung einer Konvention folgt als nächster Schritt die Ratifizierung. Sie ist die völkerrechtlich bindende Anerkennung eines internationalen Vertrags. Die Ratifizierung wird durch das jeweilige Staatsoberhaupt vorgenommen (in Deutschland der Bundespräsident), jedoch erst nachdem der Bundestag eingewilligt hat. Sobald ein Vertrag von einer vorher festgelegten Anzahl von Staaten ratifiziert wurde, tritt er offiziell in Kraft. Staaten, die bei Inkrafttreten eines Abkommens nicht zu den Vertragsstaaten zählten, haben die Möglichkeit diesem beizutreten. Sie müssen ihn hierfür unterzeichnen und ratifizieren.

Verabschiedung

Die Verabschiedung ist das Annehmen eines Konventionstextes zu einem Menschenrechtsvertrag als Resolution durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen. Die Unterzeichnung eines Vertrages ist der erste Schritt eines Staates, um Vertragsstaat einer Konvention zu werden. Mit der Unterzeichnung eines Abkommens verspricht der Staat von diesem Zeitpunkt an, dessen Grundlagen einzuhalten. Nach der Unterzeichnung einer Konvention folgt als nächster Schritt die Ratifizierung. Sie ist die völkerrechtlich bindende Anerkennung eines internationalen Vertrags. Die Ratifizierung wird durch das jeweilige Staatsoberhaupt vorgenommen (in Deutschland der Bundespräsident), jedoch erst nachdem der Bundestag eingewilligt hat. Sobald ein Vertrag von einer vorher festgelegten Anzahl von Staaten ratifiziert wurde, tritt er offiziell in Kraft. Staaten, die bei Inkrafttreten eines Abkommens nicht zu den Vertragsstaaten zählten, haben die Möglichkeit diesem beizutreten. Sie müssen ihn hierfür unterzeichnen und ratifizieren.

Vereinte Nationen

engl.: United Nations (UN).
Die Vereinten Nationen wurden am 24. Oktober 1945 durch das Inkrafttreten der Charta der UN gegründet. Seit ihrer Schaffung ist diese internationale zwischenstaatliche Organisation von 50 auf 192 Mitgliedstaaten angewachsen (Stand: Juli 2008). Die Mitgliedschaft in den Vereinten Nationen ist nicht Vorbedingung für die Ratifizierung von UN-Menschenrechtsabkommen. Zu den Hauptaufgaben der Vereinten Nationen gehören die Sicherung des Weltfriedens, die Überwachung der Einhaltung des Völkerrechts, der Schutz und die Förderung der Menschenrechte sowie die Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit.

Vertrag

auch: Menschenrechtsvertrag, -abkommen, -konvention, -pakt.
Es gibt zurzeit neun grundlegende internationale Menschenrechtsverträge. Diese Verträge sind für die Vertragsstaaten völkerrechtlich bindend. Das unterscheidet sie von den meisten Erklärungen der Vereinten Nationen.

Vertragsorgane

auch: Fachausschüsse, Expertenausschüsse; engl.: UN Treaty Bodies.
Vertragsorgane bestehen aus unabhängigen Experten und Expertinnen, die für die Überwachung der UN-Menschenrechtsabkommen zuständig sind. Jedem zentralen Menschenrechtsabkommen wird ein Vertragsorgan zugeordnet. Bezogen auf einzelne Länder prüfen die Vertragsorgane die Staatenberichte und geben dazu Abschließende Bemerkungen heraus; zusätzlich entscheiden sie über Individualbeschwerden. Die Vertragsorgane geben auch die Allgemeinen Bemerkungen heraus, die die Bestimmungen der Menschenrechtsverträge interpretieren.

Vertragsstaaten

Vertragsstaaten sind die Mitgliedstaaten eines internationalen Vertrages, dem sie sich durch Ratifizierung angeschlossen haben.

Viktimisierungsverbot

Das Viktimisierungsverbot (auch Maßregelungsverbot genannt) verbietet, dass Personen wegen der Inanspruchnahme von Schutz gegen beispielsweise Diskriminierung oder Folter oder wegen der Unterstützung anderer dabei einen Nachteil erfahren. Ein solches Maßregelungsverbot für Beschäftigte findet sich in § 16 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz.

Vorabentscheidungsverfahren

Ein Vorabentscheidungsverfahren wird im Rahmen eines nationalen Gerichtsverfahrens durch das zuständige Gericht zur Klärung einer Grundsatzfrage eingeleitet. Das nationale Gericht kann das Gerichtsverfahren aussetzen und dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine Frage zur Klärung der Rechtslage vorlegen, wenn die Frage die Umsetzung oder Auslegung Europäischen Rechts, etwa einer EU-Gleichbehandlungsrichtlinie, betrifft und für die Entscheidung bedeutungsvoll ist. Unter Zugrundelegung der EuGH-Entscheidung wird das nationale Verfahren dann anhand einer neuen grundsätzlichen Beurteilung der Rechtslage weitergeführt.

Vorbehalt

engl.: Reservation.
Der Vorbehalt ist eine - bei der Ratifizierung abgegebene - Erklärung eines Staates zu einem internationalen Vertrag, dass eine oder mehrere Vertragsbestimmungen für diesen nicht gelten. Dabei darf ein Vorbehalt nicht gegen das eigentliche Ziel des Vertrags verstoßen; tut er das, entfaltet er keine rechtliche Wirkung.

Völkergewohnheitsrecht

engl.: Customary International Law.
Beruht im Gegensatz zum Völkervertragsrecht nicht auf schriftlichen Verträgen, auf die sich Staaten durch Ratifizierung verpflichtet haben. Es entsteht immer dann, wenn zwei Voraussetzungen gegeben sind: Erstens muss die überwiegende Mehrheit der Staaten das Bestehen einer bestimmten Regel in eigenen oder auch gemeinsamen Dokumenten bekräftigen. Diese Dokumente können auch rechtsunverbindliche Erklärungen sein. Zweitens müssen die Staaten in ihrem Handeln diese Regel auch tatsächlich einhalten. Als Völkergewohnheitsrecht anerkannt sind z.B. die gegenseitige Anerkennung des Luftraums als Staatsgebiet oder die Regelungen betreffend Küstengewässer, Seemeilenzone und Fischfanggebiete.

Völkerrecht

engl.: Public International Law.
Das Völkerrecht umfasst die Rechtsnormen, die das Verhältnis zwischen souveränen Staaten sowie zwischen diesen und internationalen Organisationen regeln. Quellen des Völkerrechts sind bi- und multilaterale völkerrechtliche Verträge, das Völkergewohnheitsrecht sowie allgemeine Rechtsgrundsätze. Von großer Bedeutung ist die Charta der Vereinten Nationen, welche die grundlegenden völkerrechtlichen Rechtsnormen festlegt. Die internationalen Menschenrechtsabkommen gehören ebenfalls zum Völkerrecht, nehmen hierin aber einen besonderen Status ein, da sie zu den in der UN-Charta verankerten zentralen Zielen der Völkergemeinschaft gehören.

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