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Pakt

auch: Menschenrechtspakt.
Menschenrechtspakt ist ein anderes Wort für Menschenrechtsabkommen. Zurzeit gibt es neun grundlegende internationale Menschenrechtsabkommen. Als Pakte werden von diesen neun nur das Internationale Abkommen über bürgerlich politische Rechte (Zivilpakt) und das Internationale Abkommen über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Sozialpakt) bezeichnet.

Pakte

auch: Menschenrechtspakt.
Menschenrechtspakt ist ein anderes Wort für Menschenrechtsabkommen. Zurzeit gibt es neun grundlegende internationale Menschenrechtsabkommen. Als Pakte werden von diesen neun nur das Internationale Abkommen über bürgerlich politische Rechte (Zivilpakt) und das Internationale Abkommen über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Sozialpakt) bezeichnet.

Parallelbericht

Als Parallelbericht (oder umgangssprachlich auch "Schattenbericht") werden die
Informationen bezeichnet, die Nichtregierungsorganisationen oder Teile der Zivilgesellschaft einem UN-Fachausschuss anlässlich eines zu prüfenden Staatenberichts zur Kenntnis geben. Diese Informationen setzen sich in der Regel kritisch mit dem zu prüfenden Staatenbericht und der Menschenrechtssituation in dem betreffenden Staat auseinander. Sie sind für die wirksame Arbeit der UN-Fachausschüsse von großer Wichtigkeit.

Pflichtentrias

Staaten bzw. staatliche Amtsträger/innen sind die zentralen menschenrechtlichen Pflichtenträger. Die Pflichten des Staates umfassen Achtung, Schutz und Gewährleistung aller Menschenrechte, daher die Bezeichnung "Pflichtentrias".
Achtung: Der Staat darf die Menschenrechte nicht verletzen, d.h. sie willkürlich beschränken oder in ihren Genuss eingreifen.
Schutz: Der Staat soll die Menschenrechte schützen, d.h. er muss Maßnahmen ergreifen, die Dritte daran hindern, die Menschenrechte zu verletzen.
Gewährleistung: Der Staat soll Maßnahmen verabschieden und Politiken umsetzen, die die Verwirklichung der Menschenrechte zum Ziel haben.

Politische Konditionalität

Man unterscheidet zwischen negativer und positiver politischer Konditionalität. Negative politische Konditionalität ist die Einstellung staatlicher Entwicklungszusammenarbeit bei schweren Menschenrechtsverletzungen im Empfängerland. Mit positiver Konditionalität ist die gezielte finanzielle und technische Unterstützung von Empfängerländern bei Schutz und Förderung der Menschenrechte gemeint.

Pro bono

Der Begriff "Pro Bono" wird unter anderem im Rechtswesen, der Medizin, der Wirtschaft, im Journalismus und der Softwareentwicklung verwendet. Bezogen auf die Anwaltschaft bezeichnet „Pro Bono“ die kostenlose Rechtsberatung für einen guten Zweck. Pro-Bono-Rechtsberatung kann das gesamte Spektrum außergerichtlicher und gerichtlicher Leistungen umfassen. Dabei sind die Vorschriften des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG), der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) sowie des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) zu beachten. Eine juristische Definition oder Klarstellung zur Zulässigkeit existiert in Deutschland nicht. Pro-Bono-Rechtsberatung ist in Deutschland auch noch wenig verbreitet.

Präzedenzfall

Musterfall; ein Präzedenzfall beschreibt einen Sachverhalt, dessen gerichtliche Entscheidung sich zum Maßstab gleich gelagerter Fälle entwickelt hat.

Quersubvention

Eine Quersubvention unterstützt ein Unternehmen bzw. einen Teil eines Unternehmens, das seine Kosten nicht aus seinen Einnahmen decken kann. Die Subvention wird dann von einem anderen Teil des Unternehmens geleistet, das Überschüsse produziert.

Rasse

Zur Problematik des Begriffs "Rasse" in Dokumenten des internationalen Menschenrechtsschutzes und anderswo siehe das Policy Paper "'... und welcher Rasse gehören Sie an?' Zur Problematik des Begriffs 'Rasse' in der Gesetzgebung" (Deutsches Institut für Menschenrechte, 2009).

Ratifikation

Nach der Unterzeichnung einer Konvention folgt als nächster Schritt die Ratifizierung. Sie ist die völkerrechtlich bindende Anerkennung eines internationalen Vertrags. Die Ratifizierung wird durch das jeweilige Staatsoberhaupt vorgenommen (in Deutschland der Bundespräsident), jedoch erst nachdem der Bundestag eingewilligt hat. Sobald ein Vertrag von einer vorher festgelegten Anzahl von Staaten ratifiziert wurde, tritt er offiziell in Kraft. Staaten, die bei Inkrafttreten eines Abkommens nicht zu den Vertragsstaaten zählten, haben die Möglichkeit diesem beizutreten. Sie müssen ihn hierfür unterzeichnen und ratifizieren.

Ratifizierung

Nach der Unterzeichnung einer Konvention folgt als nächster Schritt die Ratifizierung. Sie ist die völkerrechtlich bindende Anerkennung eines internationalen Vertrags. Die Ratifizierung wird durch das jeweilige Staatsoberhaupt vorgenommen (in Deutschland der Bundespräsident), jedoch erst nachdem der Bundestag eingewilligt hat. Sobald ein Vertrag von einer vorher festgelegten Anzahl von Staaten ratifiziert wurde, tritt er offiziell in Kraft. Staaten, die bei Inkrafttreten eines Abkommens nicht zu den Vertragsstaaten zählten, haben die Möglichkeit diesem beizutreten. Sie müssen ihn hierfür unterzeichnen und ratifizieren.

Recht auf Entwicklung

engl.: Right to Development (RtD).
Die Erklärung zum Recht auf Entwicklung wurde 1986 von der Generalversammlung verabschiedet. Artikel 1, Absatz 1 lautet: "Das Recht auf Entwicklung ist ein unveräußerliches Menschenrecht, kraft dessen alle Menschen und Völker Anspruch darauf haben, an einer wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und politischen Entwicklung, …, teilzuhaben, dazu beizutragen und daraus Nutzen zu ziehen". Auf internationaler Ebene hat das Recht auf Entwicklung, aufgrund seines Status einer Erklärung, keinen rechtsverbindlichen Charakter. In der Afrikanischen Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker von 1981 (Banjul-Charta) ist es jedoch rechtsverbindlich festgelegt.

Rechtsbehelfe

Oberbegriff für jedes von der Rechtsordnung zugelassene verfahrensrechtliche Mittel, mit dem eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung angefochten werden kann.

Rechtsbesorgung

Tätigkeiten zur unmittelbaren Förderung konkreter fremder Rechtsangelegenheiten.

Resolution

auch: Beschluss.
Resolutionen oder Beschlüsse der Hauptorgane der Vereinten Nationen - wie z.B. des Menschenrechtsrates, des Sicherheitsrates und der Generalversammlung - haben unterschiedlichen Charakter. Sie enthalten Feststellungen, Empfehlungen oder Forderungen und haben unterschiedlichen Verbindlichkeitsgrad.

Schattenbericht

Umgangssprachlicher Begriff für Parallelbericht. Als Parallelbericht werden die
Informationen bezeichnet, die Nichtregierungsorganisationen oder Teile der Zivilgesellschaft einem UN-Fachausschuss anlässlich eines zu prüfenden Staatenberichts zur Kenntnis geben. Diese Informationen setzen sich in der Regel kritisch mit dem zu prüfenden Staatenbericht und der Menschenrechtssituation in dem betreffenden Staat auseinander. Sie sind für die wirksame Arbeit der UN-Fachausschüsse von großer Wichtigkeit. 

Schwarz

Der groß geschriebene Begriff Schwarz wird als eine Selbstbezeichnung von Menschen verwendet, die Rassismus-Erfahrungen machen und die damit eine soziale Zuschreibung und gesellschaftliche Machtverhältnisse und keine Hautfarbe im biologischen Sinne beschreiben. Die Großschreibung soll dabei deutlich machen, dass es sich um eine Konstruktion handelt.

Sektorpolitik

Einzelne gesellschaftliche Bereiche, wie Bildungs- oder Gesundheitssysteme, werden in der Entwicklungszusammenarbeit als Sektoren bezeichnet. Die nationalen und internationalen Politiken, die zum Beispiel die Finanzierung und Ausrichtung des jeweiligen Bereichs regeln, heißen entsprechend Sektorpolitiken.

Sektorvorhaben

Sektorvorhaben bearbeiten fest umrissene Themen der Entwicklungszusammenarbeit für einen fest gelegten Zeitraum. Sie zielen darauf, neue Themen, Erkenntnisse und Vorgehensweisen in der deutschen Entwicklungswicklungszusammenarbeit zu verankern und sie so weiter zu entwickeln.

Sicherheitsrat der Vereinten Nationen

engl.: UN Security Council.
Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen ist eines ihrer Hauptorgane. Er besteht aus fünf ständigen (China, Frankreich, Großbritannien, Russland, USA) und zehn nichtständigen Mitgliedern. Der Sicherheitsrat trägt die Hauptverantwortung für die Wahrung des Weltfriedens und die internationale Sicherheit. Hierzu kann er u.a. eine friedliche Streitbeilegung, friedenssichernde Operationen oder Zwangsmaßnahmen anordnen.

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