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Zivilpakt

auch: Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR).
Verabschiedet 1966, in Kraft getreten 1976. Zuständiges Vertragsorgan: UN-Menschenrechtsausschuss. Der Pakt garantiert bürgerliche und politische Rechte wie z.B. das Recht auf Leben, das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit sowie das Recht auf persönliche Freiheit und Sicherheit. Der IPBPR wird durch zwei Fakultativprotokolle ergänzt. Mit Ratifizierung des ersten Protokolls erkennen Staaten das Individualbeschwerdeverfahren an, das zweite Protokoll untersagt die Todesstrafe in Friedenszeiten.

Zusatzprotokoll

auch: Fakultativprotokoll; engl.: Optional Protcol.
Regelt Sachverhalte, die über den Hauptvertrag hinausgehen, entweder mit Blick auf einzelne Rechtsbereiche (z.B. Verbot der Todesstrafe) oder Individualbeschwerdeverfahren. Ein Fakultativprotokoll muss von den Vertragsstaaten extra ratifiziert werden. Derzeit gibt es zu den grundlegenden neun UN-Menschenrechtsabkommen sieben Fakultativprotokolle, weitere sind in der Entwicklung.

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