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Verabschiedung

Die Verabschiedung ist das Annehmen eines Konventionstextes zu einem Menschenrechtsvertrag als Resolution durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen. Die Unterzeichnung eines Vertrages ist der erste Schritt eines Staates, um Vertragsstaat einer Konvention zu werden. Mit der Unterzeichnung eines Abkommens verspricht der Staat von diesem Zeitpunkt an, dessen Grundlagen einzuhalten. Nach der Unterzeichnung einer Konvention folgt als nächster Schritt die Ratifizierung. Sie ist die völkerrechtlich bindende Anerkennung eines internationalen Vertrags. Die Ratifizierung wird durch das jeweilige Staatsoberhaupt vorgenommen (in Deutschland der Bundespräsident), jedoch erst nachdem der Bundestag eingewilligt hat. Sobald ein Vertrag von einer vorher festgelegten Anzahl von Staaten ratifiziert wurde, tritt er offiziell in Kraft. Staaten, die bei Inkrafttreten eines Abkommens nicht zu den Vertragsstaaten zählten, haben die Möglichkeit diesem beizutreten. Sie müssen ihn hierfür unterzeichnen und ratifizieren.

Vereinte Nationen

engl.: United Nations (UN).
Die Vereinten Nationen wurden am 24. Oktober 1945 durch das Inkrafttreten der Charta der UN gegründet. Seit ihrer Schaffung ist diese internationale zwischenstaatliche Organisation von 50 auf 192 Mitgliedstaaten angewachsen (Stand: Juli 2008). Die Mitgliedschaft in den Vereinten Nationen ist nicht Vorbedingung für die Ratifizierung von UN-Menschenrechtsabkommen. Zu den Hauptaufgaben der Vereinten Nationen gehören die Sicherung des Weltfriedens, die Überwachung der Einhaltung des Völkerrechts, der Schutz und die Förderung der Menschenrechte sowie die Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit.

Vertrag

auch: Menschenrechtsvertrag, -abkommen, -konvention, -pakt.
Es gibt zurzeit neun grundlegende internationale Menschenrechtsverträge. Diese Verträge sind für die Vertragsstaaten völkerrechtlich bindend. Das unterscheidet sie von den meisten Erklärungen der Vereinten Nationen.

Vertragsorgane

auch: Fachausschüsse, Expertenausschüsse; engl.: UN Treaty Bodies.
Vertragsorgane bestehen aus unabhängigen Experten und Expertinnen, die für die Überwachung der UN-Menschenrechtsabkommen zuständig sind. Jedem zentralen Menschenrechtsabkommen wird ein Vertragsorgan zugeordnet. Bezogen auf einzelne Länder prüfen die Vertragsorgane die Staatenberichte und geben dazu Abschließende Bemerkungen heraus; zusätzlich entscheiden sie über Individualbeschwerden. Die Vertragsorgane geben auch die Allgemeinen Bemerkungen heraus, die die Bestimmungen der Menschenrechtsverträge interpretieren.

Vertragsstaaten

Vertragsstaaten sind die Mitgliedstaaten eines internationalen Vertrages, dem sie sich durch Ratifizierung angeschlossen haben.

Viktimisierungsverbot

Das Viktimisierungsverbot (auch Maßregelungsverbot genannt) verbietet, dass Personen wegen der Inanspruchnahme von Schutz gegen beispielsweise Diskriminierung oder Folter oder wegen der Unterstützung anderer dabei einen Nachteil erfahren. Ein solches Maßregelungsverbot für Beschäftigte findet sich in § 16 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz.

Vorabentscheidungsverfahren

Ein Vorabentscheidungsverfahren wird im Rahmen eines nationalen Gerichtsverfahrens durch das zuständige Gericht zur Klärung einer Grundsatzfrage eingeleitet. Das nationale Gericht kann das Gerichtsverfahren aussetzen und dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine Frage zur Klärung der Rechtslage vorlegen, wenn die Frage die Umsetzung oder Auslegung Europäischen Rechts, etwa einer EU-Gleichbehandlungsrichtlinie, betrifft und für die Entscheidung bedeutungsvoll ist. Unter Zugrundelegung der EuGH-Entscheidung wird das nationale Verfahren dann anhand einer neuen grundsätzlichen Beurteilung der Rechtslage weitergeführt.

Vorbehalt

engl.: Reservation.
Der Vorbehalt ist eine - bei der Ratifizierung abgegebene - Erklärung eines Staates zu einem internationalen Vertrag, dass eine oder mehrere Vertragsbestimmungen für diesen nicht gelten. Dabei darf ein Vorbehalt nicht gegen das eigentliche Ziel des Vertrags verstoßen; tut er das, entfaltet er keine rechtliche Wirkung.

Völkergewohnheitsrecht

engl.: Customary International Law.
Beruht im Gegensatz zum Völkervertragsrecht nicht auf schriftlichen Verträgen, auf die sich Staaten durch Ratifizierung verpflichtet haben. Es entsteht immer dann, wenn zwei Voraussetzungen gegeben sind: Erstens muss die überwiegende Mehrheit der Staaten das Bestehen einer bestimmten Regel in eigenen oder auch gemeinsamen Dokumenten bekräftigen. Diese Dokumente können auch rechtsunverbindliche Erklärungen sein. Zweitens müssen die Staaten in ihrem Handeln diese Regel auch tatsächlich einhalten. Als Völkergewohnheitsrecht anerkannt sind z.B. die gegenseitige Anerkennung des Luftraums als Staatsgebiet oder die Regelungen betreffend Küstengewässer, Seemeilenzone und Fischfanggebiete.

Völkerrecht

engl.: Public International Law.
Das Völkerrecht umfasst die Rechtsnormen, die das Verhältnis zwischen souveränen Staaten sowie zwischen diesen und internationalen Organisationen regeln. Quellen des Völkerrechts sind bi- und multilaterale völkerrechtliche Verträge, das Völkergewohnheitsrecht sowie allgemeine Rechtsgrundsätze. Von großer Bedeutung ist die Charta der Vereinten Nationen, welche die grundlegenden völkerrechtlichen Rechtsnormen festlegt. Die internationalen Menschenrechtsabkommen gehören ebenfalls zum Völkerrecht, nehmen hierin aber einen besonderen Status ein, da sie zu den in der UN-Charta verankerten zentralen Zielen der Völkergemeinschaft gehören.

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