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UN-Fachausschuss

auch: Vertragsorgane, Expertenausschüsse; engl.: UN Treaty Bodies.
Die UN-Fachausschüsse bestehen aus unabhängigen Experten und Expertinnen, die für die Überwachung der UN-Menschenrechtsabkommen zuständig sind. Jedem zentralen Menschenrechtsabkommen wird ein Fachausschuss zugeordnet. Bezogen auf einzelne Länder prüfen die Fachausschüsse die Staatenberichte und geben dazu Abschließende Bemerkungen heraus; zusätzlich entscheiden sie über Individualbeschwerden. Die Fachausschüsse geben auch die Allgemeinen Bemerkungen heraus, die die Bestimmungen der Menschenrechtsabkommen interpretieren und präzisieren.

Unterzeichnung

Die Unterzeichnung eines Vertrages ist der erste Schritt eines Staates, um Vertragsstaat einer Konvention zu werden. Mit der Unterzeichnung eines Abkommens verspricht der Staat von diesem Zeitpunkt an, dessen Grundlagen einzuhalten. Nach der Unterzeichnung einer Konvention folgt als nächster Schritt die Ratifizierung. Sie ist die völkerrechtlich bindende Anerkennung eines internationalen Vertrags. Die Ratifizierung wird durch das jeweilige Staatsoberhaupt vorgenommen (in Deutschland der Bundespräsident), jedoch erst nachdem der Bundestag eingewilligt hat. Sobald ein Vertrag von einer vorher festgelegten Anzahl von Staaten ratifiziert wurde, tritt er offiziell in Kraft. Staaten, die bei Inkrafttreten eines Abkommens nicht zu den Vertragsstaaten zählten, haben die Möglichkeit diesem beizutreten. Sie müssen ihn hierfür unterzeichnen und ratifizieren.

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