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Pakt

auch: Menschenrechtspakt.
Menschenrechtspakt ist ein anderes Wort für Menschenrechtsabkommen. Zurzeit gibt es neun grundlegende internationale Menschenrechtsabkommen. Als Pakte werden von diesen neun nur das Internationale Abkommen über bürgerlich politische Rechte (Zivilpakt) und das Internationale Abkommen über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Sozialpakt) bezeichnet.

Pakte

auch: Menschenrechtspakt.
Menschenrechtspakt ist ein anderes Wort für Menschenrechtsabkommen. Zurzeit gibt es neun grundlegende internationale Menschenrechtsabkommen. Als Pakte werden von diesen neun nur das Internationale Abkommen über bürgerlich politische Rechte (Zivilpakt) und das Internationale Abkommen über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Sozialpakt) bezeichnet.

Parallelbericht

Als Parallelbericht (oder umgangssprachlich auch "Schattenbericht") werden die
Informationen bezeichnet, die Nichtregierungsorganisationen oder Teile der Zivilgesellschaft einem UN-Fachausschuss anlässlich eines zu prüfenden Staatenberichts zur Kenntnis geben. Diese Informationen setzen sich in der Regel kritisch mit dem zu prüfenden Staatenbericht und der Menschenrechtssituation in dem betreffenden Staat auseinander. Sie sind für die wirksame Arbeit der UN-Fachausschüsse von großer Wichtigkeit.

Pflichtentrias

Staaten bzw. staatliche Amtsträger/innen sind die zentralen menschenrechtlichen Pflichtenträger. Die Pflichten des Staates umfassen Achtung, Schutz und Gewährleistung aller Menschenrechte, daher die Bezeichnung "Pflichtentrias".
Achtung: Der Staat darf die Menschenrechte nicht verletzen, d.h. sie willkürlich beschränken oder in ihren Genuss eingreifen.
Schutz: Der Staat soll die Menschenrechte schützen, d.h. er muss Maßnahmen ergreifen, die Dritte daran hindern, die Menschenrechte zu verletzen.
Gewährleistung: Der Staat soll Maßnahmen verabschieden und Politiken umsetzen, die die Verwirklichung der Menschenrechte zum Ziel haben.

Politische Konditionalität

Man unterscheidet zwischen negativer und positiver politischer Konditionalität. Negative politische Konditionalität ist die Einstellung staatlicher Entwicklungszusammenarbeit bei schweren Menschenrechtsverletzungen im Empfängerland. Mit positiver Konditionalität ist die gezielte finanzielle und technische Unterstützung von Empfängerländern bei Schutz und Förderung der Menschenrechte gemeint.

Pro bono

Der Begriff "Pro Bono" wird unter anderem im Rechtswesen, der Medizin, der Wirtschaft, im Journalismus und der Softwareentwicklung verwendet. Bezogen auf die Anwaltschaft bezeichnet „Pro Bono“ die kostenlose Rechtsberatung für einen guten Zweck. Pro-Bono-Rechtsberatung kann das gesamte Spektrum außergerichtlicher und gerichtlicher Leistungen umfassen. Dabei sind die Vorschriften des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG), der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) sowie des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) zu beachten. Eine juristische Definition oder Klarstellung zur Zulässigkeit existiert in Deutschland nicht. Pro-Bono-Rechtsberatung ist in Deutschland auch noch wenig verbreitet.

Präzedenzfall

Musterfall; ein Präzedenzfall beschreibt einen Sachverhalt, dessen gerichtliche Entscheidung sich zum Maßstab gleich gelagerter Fälle entwickelt hat.

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