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Nationale Menschenrechtsinstitutionen

engl.: National Human Rights Institutions (NHRI).
Zentrales Ziel der Nationalen Menschenrechtsinstitutionen ist der Schutz und die Förderung der Menschenrechte im eigenen Land. Rechtliche Grundlage und Richtlinie für Struktur und Funktion von NHRIs sind die Pariser Prinzipien (verabschiedet von der UN Generalversammlung im Jahr 1993). Nationale Menschen¬rechtsinstitutionen werden vom Staat finanziert, sind aber von der Regierung unabhängig.
Wie NHRIs genau arbeiten und ihre Unabhängigkeit sichern, ist in unterschiedlichen Ländern verschieden.
In der Regel geben NHRIs der Regierung Empfehlungen zu Menschenrechtsfragen, fördern die Ratifizierung von Menschenrechtskonventionen und bieten Menschenrechtsbildung an. Nationale Menschenrechtsinstitutionen können viele unterschiedliche institutionelle Formen annehmen, wie z.B. die einer Kommission, eines Ausschusses oder einer Ombudsstelle.

Nationallizenz

Um die Versorgung mit elektronischer Fachinformation an deutschen Hochschulen, Forschungseinrichtungen und wissenschaftlichen Bibliotheken nachhaltig zu verbessern, finanziert die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) seit 2004 den Erwerb von Nationallizenzen. Ziel ist es, Wissenschaftlern, Studierenden und wissenschaftlich interessierten Privatpersonen den kostenlosen Zugang zu Datenbanken, digitalen Textsammlungen und elektronischen Zeitschriften zu ermöglichen.

Nichtregierungsorganisation

engl. Non-Governmental Organisation (NGO).
Freiwillige Zusammenschlüsse von Menschen, die unabhängig von Regierungen arbeiten und die in der Regel keine ökonomische Gewinnorientierung haben. Ziele, Zusammensetzung, Organisationsformen und Aktivitäten variieren stark.

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