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Fachausschuss

auch: Vertragsorgane, Expertenausschüsse; engl.: UN Treaty Bodies.
Die UN-Fachausschüsse bestehen aus unabhängigen Experten und Expertinnen, die für die Überwachung der UN-Menschenrechtsabkommen zuständig sind. Jedem zentralen Menschenrechtsabkommen wird ein Fachausschuss zugeordnet. Bezogen auf einzelne Länder prüfen die Fachausschüsse die Staatenberichte und geben dazu Abschließende Bemerkungen heraus; zusätzlich entscheiden sie über Individualbeschwerden. Die Fachausschüsse geben auch die Allgemeinen Bemerkungen heraus, die die Bestimmungen der Menschenrechtsabkommen interpretieren und präzisieren.

Fakultativprotokoll

engl.: Optional Protocol.
Regelt Sachverhalte, die über den Hauptvertrag hinausgehen, entweder mit Blick auf einzelne Rechtsbereiche (z.B. Verbot der Todesstrafe) oder Individualbeschwerdeverfahren. Ein Fakultativprotokoll muss von den Vertragsstaaten extra ratifiziert werden. Derzeit gibt es zu den grundlegenden neun UN-Menschenrechtsabkommen sieben Fakultativprotokolle, weitere sind in der Entwicklung.

Folterverbot

Das Verbot der Folter und grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung bzw. Bestrafung gehört zu den wenigen Menschenrechtsnormen, die absolute, ausnahmslose Rechtsgeltung haben, selbst wenn ein Staat die entsprechenden Menschenrechtspakte nicht ratifiziert hat (s. ius cogens).

FRALEX
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