alle Einträge 0-9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Angemessene Vorkehrungen
Art des Ausdrucks: Definition
Ausdruck: Angemessene Vorkehrungen
Alternativen: -
Ersetzt durch: -
Kurzbeschreibung: -
Ausführliche Beschreibung: 

Angemessene Vorkehrungen sind gemäß der Definition in Artikel 2 der UN-Behindertenrechtskonvention notwendige und geeignete Änderungen und Anpassungen, die keine unverhältnismäßige oder unbillige Belastung darstellen und die, wenn sie in einem bestimmten Fall erforderlich sind, vorgenommen werden, um zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen alle Menschenrechte und Grundfreiheiten genießen oder ausüben können. Das kann eine alltägliche Unterstützung, wie die Bereitstellung von Strohalmen, oder auch eine umfangreiche bauliche Veränderung sein. Insbesondere fällt darunter auch die Anpassung von Arbeits- und Organisationsabläufen, beispielsweise Teilzeit-Arbeit anzubieten oder Besprechungstermine nur in für die betroffene Person günstige Zeiten zu legen.

Quelle: -
Aussprache: -
Sprache: -