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Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Art des Ausdrucks: Definition
Ausdruck: Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Alternativen: -
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Kurzbeschreibung: -
Ausführliche Beschreibung: 

engl.: Convention on the Rights of Persons with Disabilities (CRPD).
Verabschiedet 13. Dezember 2006, in Kraft getreten 3. Mai 2008. Zuständiges Vertragsorgan: UN-Fachausschuss über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Der Vertrag verpflichtet Vertragsstaaten u.a. Diskriminierung aufgrund von Behinderung zu verbieten und Menschen mit Behinderung rechtlichen Schutz vor Diskriminierung zu gewährleisten. In Art. 32 konkretisiert dieses Übereinkommen erstmalig die bestehenden menschenrechtlichen Verpflichtungen der Staaten im Rahmen der internationalen und damit auch der Entwicklungszusammenarbeit.

Quelle: -
Aussprache: -
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