- Pflichtentrias
- Art des Ausdrucks: Definition
- Ausdruck: Pflichtentrias
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Staaten bzw. staatliche Amtsträger/innen sind die zentralen menschenrechtlichen Pflichtenträger. Die Pflichten des Staates umfassen Achtung, Schutz und Gewährleistung aller Menschenrechte, daher die Bezeichnung "Pflichtentrias".
Achtung: Der Staat darf die Menschenrechte nicht verletzen, d.h. sie willkürlich beschränken oder in ihren Genuss eingreifen.
Schutz: Der Staat soll die Menschenrechte schützen, d.h. er muss Maßnahmen ergreifen, die Dritte daran hindern, die Menschenrechte zu verletzen.
Gewährleistung: Der Staat soll Maßnahmen verabschieden und Politiken umsetzen, die die Verwirklichung der Menschenrechte zum Ziel haben. - Quelle: -
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