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Unterzeichnung
Art des Ausdrucks: Definition
Ausdruck: Unterzeichnung
Alternativen: -
Ersetzt durch: -
Kurzbeschreibung: -
Ausführliche Beschreibung: 

Die Unterzeichnung eines Vertrages ist der erste Schritt eines Staates, um Vertragsstaat einer Konvention zu werden. Mit der Unterzeichnung eines Abkommens verspricht der Staat von diesem Zeitpunkt an, dessen Grundlagen einzuhalten. Nach der Unterzeichnung einer Konvention folgt als nächster Schritt die Ratifizierung. Sie ist die völkerrechtlich bindende Anerkennung eines internationalen Vertrags. Die Ratifizierung wird durch das jeweilige Staatsoberhaupt vorgenommen (in Deutschland der Bundespräsident), jedoch erst nachdem der Bundestag eingewilligt hat. Sobald ein Vertrag von einer vorher festgelegten Anzahl von Staaten ratifiziert wurde, tritt er offiziell in Kraft. Staaten, die bei Inkrafttreten eines Abkommens nicht zu den Vertragsstaaten zählten, haben die Möglichkeit diesem beizutreten. Sie müssen ihn hierfür unterzeichnen und ratifizieren.

Quelle: -
Aussprache: -
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