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Rasse

Zur Problematik des Begriffs "Rasse" in Dokumenten des internationalen Menschenrechtsschutzes und anderswo siehe das Policy Paper "'... und welcher Rasse gehören Sie an?' Zur Problematik des Begriffs 'Rasse' in der Gesetzgebung" (Deutsches Institut für Menschenrechte, 2009).

Ratifikation

Nach der Unterzeichnung einer Konvention folgt als nächster Schritt die Ratifizierung. Sie ist die völkerrechtlich bindende Anerkennung eines internationalen Vertrags. Die Ratifizierung wird durch das jeweilige Staatsoberhaupt vorgenommen (in Deutschland der Bundespräsident), jedoch erst nachdem der Bundestag eingewilligt hat. Sobald ein Vertrag von einer vorher festgelegten Anzahl von Staaten ratifiziert wurde, tritt er offiziell in Kraft. Staaten, die bei Inkrafttreten eines Abkommens nicht zu den Vertragsstaaten zählten, haben die Möglichkeit diesem beizutreten. Sie müssen ihn hierfür unterzeichnen und ratifizieren.

Ratifizierung

Nach der Unterzeichnung einer Konvention folgt als nächster Schritt die Ratifizierung. Sie ist die völkerrechtlich bindende Anerkennung eines internationalen Vertrags. Die Ratifizierung wird durch das jeweilige Staatsoberhaupt vorgenommen (in Deutschland der Bundespräsident), jedoch erst nachdem der Bundestag eingewilligt hat. Sobald ein Vertrag von einer vorher festgelegten Anzahl von Staaten ratifiziert wurde, tritt er offiziell in Kraft. Staaten, die bei Inkrafttreten eines Abkommens nicht zu den Vertragsstaaten zählten, haben die Möglichkeit diesem beizutreten. Sie müssen ihn hierfür unterzeichnen und ratifizieren.

Recht auf Entwicklung

engl.: Right to Development (RtD).
Die Erklärung zum Recht auf Entwicklung wurde 1986 von der Generalversammlung verabschiedet. Artikel 1, Absatz 1 lautet: "Das Recht auf Entwicklung ist ein unveräußerliches Menschenrecht, kraft dessen alle Menschen und Völker Anspruch darauf haben, an einer wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und politischen Entwicklung, …, teilzuhaben, dazu beizutragen und daraus Nutzen zu ziehen". Auf internationaler Ebene hat das Recht auf Entwicklung, aufgrund seines Status einer Erklärung, keinen rechtsverbindlichen Charakter. In der Afrikanischen Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker von 1981 (Banjul-Charta) ist es jedoch rechtsverbindlich festgelegt.

Rechtsbehelfe

Oberbegriff für jedes von der Rechtsordnung zugelassene verfahrensrechtliche Mittel, mit dem eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung angefochten werden kann.

Rechtsbesorgung

Tätigkeiten zur unmittelbaren Förderung konkreter fremder Rechtsangelegenheiten.

Resolution

auch: Beschluss.
Resolutionen oder Beschlüsse der Hauptorgane der Vereinten Nationen - wie z.B. des Menschenrechtsrates, des Sicherheitsrates und der Generalversammlung - haben unterschiedlichen Charakter. Sie enthalten Feststellungen, Empfehlungen oder Forderungen und haben unterschiedlichen Verbindlichkeitsgrad.

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