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Abschließende Bemerkungen

engl.: Concluding Observations.
Abschließende Bemerkungen fassen Fortschritte und Mängel bei der Umsetzung eines UN-Menschenrechtsvertrages in einem Staat zusammen. Sie werden verfasst von dem zuständigen Vertragsorgan der Vereinten Nationen. Am Schluss der Abschließenden Bemerkungen gibt das Vertragsorgan Empfehlungen zur Verbesserung der Verwirklichung der Menschenrechte.

Allgemeine Bemerkungen

engl.: General Comments.
Die Allgemeinen Bemerkungen enthalten die autoritativen Auslegungen der Menschenrechte durch die zuständigen UN-Vertragsorgane und sind die Richtschnur für die Umsetzung der Menschenrechtspflichten. Allgemeine Bemerkungen gibt es zu allen zentralen UN-Menschenrechtsabkommen. Anhand konkreter Beispiele verdeutlichen sie Art und Umfang der menschenrechtlichen Verpflichtungen.

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

engl.: Universal Declaration of Human Rights.
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte wurde am 10. Dezember 1948 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. Als erste internationale Menschenrechtserklärung enthält sie gleichsam das "menschenrechtliche Gesamtprogramm"; in ihr sind bürgerliche und politische Rechte sowie wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte niedergelegt.

Amicus Curiae

(lateinisch "Freund des Gerichts") Informationen und Stellungnahmen von an einem Gerichtsverfahren Unbeteiligten. Wesentliche fachliche Aspekte und vertiefende Informationen können durch sogenannte Amicus-Curiae-Briefe von unbeteiligten Dritten dem Gericht oder Überwachungsorgan zur Verfügung gestellt werden. Für den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ist diese Möglichkeit in Art. 36 Absatz 2 EMRK ausdrücklich als "Third Party Intervention" (Beteiligung Dritter) anerkannt. Auch einige UN-Fachausschüsse haben die Praxis entwickelt, Informationen und Stellungnahmen von Nichtregierungsorganisationen entgegen zu nehmen oder zu berücksichtigen, auch wenn diese am Verfahren nicht beteiligt sind. Die Ausschüsse ebenso wie Gerichte sind aber nicht verpflichtet, die vorgebrachten Argumente und Berichte zu würdigen und in ihre Entscheidung einzubeziehen. Im deutschen Recht nutzt vor allem das Bundesverfassungsgericht A. C., indem es bestimmte Sachverständige, beispielsweise Datenschutzbeauftragte, Berufsverbände, NGOs oder das Deutsche Institut für Menschenrechte, zu Stellungnahmen auffordert. Andere Gerichte nutzen A. C. bislang noch eher selten.

Angemessene Vorkehrungen

Angemessene Vorkehrungen sind gemäß der Definition in Artikel 2 der UN-Behindertenrechtskonvention notwendige und geeignete Änderungen und Anpassungen, die keine unverhältnismäßige oder unbillige Belastung darstellen und die, wenn sie in einem bestimmten Fall erforderlich sind, vorgenommen werden, um zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen alle Menschenrechte und Grundfreiheiten genießen oder ausüben können. Das kann eine alltägliche Unterstützung, wie die Bereitstellung von Strohalmen, oder auch eine umfangreiche bauliche Veränderung sein. Insbesondere fällt darunter auch die Anpassung von Arbeits- und Organisationsabläufen, beispielsweise Teilzeit-Arbeit anzubieten oder Besprechungstermine nur in für die betroffene Person günstige Zeiten zu legen.

Antagonismus

Gegensatz, Gegnerschaft, Widerstreit, Widerstand

Anwaltszwang

In bestimmten Verfahren müssen sich die Beteiligten von beim Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwältinnen bzw. Rechtsanwälten vertreten lassen. Dies wird als Anwaltszwang bezeichnet.

autochthon

In Bezug auf Minderheiten bedeutet autochthon eine alteingessene beziehungsweise schon sehr lange in einem bestimmten Territorium ansässige Minderheit. Deutschland hat bislang folgende vier autochthone Minderheiten anerkannt: die Dänen, die Sorben, die Friesen und die deutschen Sinti und Roma.

autoritativ

auf Autorität, Ansehen beruhend; maßgebend, entscheidend

Autoritative Auslegung

Auslegung mit einem besonderen Gewicht aufgrund der fachlichen oder institutionellen Zuständigkeit.

Beschluss

auch: Resolution.
Beschlüsse oder Resolutionen der Hauptorgane der Vereinten Nationen - wie z.B. des Menschenrechtsrates, des Sicherheitsrates und der Generalversammlung - haben unterschiedlichen Charakter. Sie enthalten Feststellungen, Empfehlungen oder Forderungen und haben unterschiedlichen Verbindlichkeitsgrad.

Charta der Vereinten Nationen

engl.: Charter of the United Nations.
Am 26. Juni 1945 unterzeichneten 50 Staaten die Charta der Vereinten Nationen. Am 24. Oktober desselben Jahres trat sie in Kraft. Die Charta ist die völkerrechtlich bindende Verfassung der Vereinten Nationen. In den insgesamt 111 Artikeln sind u.a. die Ziele und Grundsätze als auch die Anzahl und die Aufgaben der Organe der Vereinten Nationen festgehalten.

Deklaration

auch: Erklärung; engl.: Declaration.
Menschenrechtliche Erklärungen legen vereinbarte Normen fest. Erklärungen der Vereinten Nationen, wie z.B. zum Recht auf Entwicklung oder zu Rechten von Menschenrechtsverteidiger/innen, sind einflussreich, aber rechtlich nicht bindend.

Dekolonialisierung

auch: Entkolonialisierung.
Der Begriff Entkolonialisierung bezieht sich auf einen Prozess, bei dem nach dem Zweiten Weltkrieg zunächst Indien (1947), dann Indonesien (1949) und später die Kolonien in Afrika ihre Selbständigkeit von ihren vormaligen Kolonialmächten erlangten. Zwischen 1943 und 2002 erlangten 120 weitere ehemalige Kolonien ihre Unabhängigkeit.

Dependenztheorie

Die Dependenztheorie (von span. dependencia = Abhängigkeit) ist eine Mitte der 1960er Jahre in Lateinamerika entstandene Theorierichtung, welche sich mit dem Problem der Unterentwicklung der Entwicklungsländer beschäftigte. Aus Sicht dieser Theorie resultiert die Unterentwicklung der Entwicklungsländer aus ihrer Abhängigkeit von den Industrieländern. Damit stellte sie sich der bis dahin vorherrschenden Annahme der Modernisierungstheorie entgegen, welche die Ursachen von Unterentwicklung in innergesellschaftlichen Probleme der Entwicklungsländer verortete. Bekannte Vertreter der Dependenztheorie sind André Gunder Frank, Raúl Prebisch und Dieter Senghaas sowie Samir Amin.

Deprivation
-
Empowerment

engl., wörtlich "Selbstermächtigung", besser: Selbstkompetenz oder Ermöglichung von Mündigkeit.
Der Begriff stammt aus der Psychologie und Sozialpädagogik und wird in der Regel nicht übersetzt. Empowerment zielt darauf, dass sich Menschen in den Stand versetzen bzw. durch Maßnahmen in den Stand versetzt werden, ein mündiges, selbst bestimmtes Leben zu führen und ihre Belange persönlich wie politisch zu artikulieren und zu vertreten. Im Mittelpunkt steht dabei die Stärkung der vorhandenen Potenziale der Menschen.

Entkolonialisierung

auch: Dekolonialisierung.
Der Begriff Entkolonialisierung bezieht sich auf einen Prozess, bei dem nach dem Zweiten Weltkrieg zunächst Indien (1947), dann Indonesien (1949) und später die Kolonien in Afrika ihre Selbständigkeit von ihren vormaligen Kolonialmächten erlangten. Zwischen 1943 und 2002 erlangten 120 weitere ehemalige Kolonien ihre Unabhängigkeit.

Entschließung

Rechtlich nicht bindende Aufforderungen parlamentarischer Gremien an verschiedene Akteure, beispielsweise der parlamentarischen Versammlung des Europarates an die Mitgliedstaaten oder den Ministerrat.

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